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Finanzgericht Köln, 4 K 2910/10

Datum:
10.04.2013
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
4 K 2910/10
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2013:0410.4K2910.10.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, VIII R 29/13
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 02.11.2012 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als Arzt ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 122.400 € gewinnmindernd berücksichtigt wird.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

 
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