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Finanzgericht Köln, 4 K 1242/13

Datum:
15.05.2013
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 1242/13
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2013:0515.4K1242.13.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, IX R 21/13
 
Tenor:

Die Einspruchsentscheidung vom 1.4.2010 wird für die Jahre 2007 und 2008 dergestalt geändert, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 2007 i. H. v. 562 € und für 2008 i. H. v. 766 € gemindert werden. Die Berechnung der Einkommensteuer 2007 und 2008 wird dem Beklagten übertragen.

Bis zum 14.05.2013 werden die Kosten des Verfahrens zu 89 v. H. dem Kläger und zu 11 v. H. dem Beklagten auferlegt. Danach trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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