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Finanzgericht Köln, 1 K 3219/11

Datum:
29.01.2013
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3219/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2013:0129.1K3219.11.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 18.8.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.9.2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet für das Jahr 2009 eine Zusammenveranlagung durchzuführen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

 
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