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Finanzgericht Köln, 15 K 259/12

Datum:
28.05.2013
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 259/12
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2013:0528.15K259.12.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, VI R 58/13
 
Tenor:

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 6.1.2012 wird der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 25.07.2011 mit der Maßgabe geändert, dass die Werbungskosten des Klägers bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit um 120.000 € erhöht werden.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 20 v.H. und der Beklagte zu 80 v.H.

 
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