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Finanzgericht Köln, 10 Ko 3987/12

Datum:
10.09.2013
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 Ko 3987/12
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2013:0910.10KO3987.12.00
 
Tenor:

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.09.2012 wird dahingehend abgeändert, dass die zu erstattenden Kosten auf 11.098,83 € festgesetzt werden.

Die zu erstattenden Kosten sind ab dem 08.03.2012 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Erinnerungsgegnerin.

 
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