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Finanzgericht Köln, 10 K 3547/12

Datum:
08.05.2013
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3547/12
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2013:0508.10K3547.12.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, I R 44/13
 
Tenor:

Der Gewerbesteuermessbetragsänderungsbescheid für 2009 vom 1.2.2012 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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