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Finanzgericht Köln, 10 K 133/13

Datum:
14.11.2013
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 133/13
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2013:1114.10K133.13.00
 
Tenor:

Die Bescheide vom 19.7.2012 über die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG zum 31.12.2003, 31.12.2004, 31.12.2005 und 31.12.2006 werden mit der Maßgabe geändert, dass das steuerliche Einlagekonto jeweils um ... EUR erhöht wird.

Die Neufeststellung des steuerlichen Einlagekontos wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der A-Holding abwenden, soweit nicht die A-Holding zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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