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Finanzgericht Köln, 7 K 2764/08

Datum:
30.05.2012
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2764/08
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2012:0530.7K2764.08.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 12.04.2007 in Gestalt der dazugehörigen Einspruchsentscheidung dahingehend abzuändern, dass zusätzliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 3.101. Euro berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Neuberechnung der nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

 
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