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Finanzgericht Köln, 5 K 757/12

Datum:
25.09.2012
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 757/12
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2012:0925.5K757.12.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, II R 54/12
 
Tenor:

Die Grunderwerbsteuerbescheide vom 17.11.2011 und die dazu ergangene

Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.

 

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

 

Die Kostenentscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 

Die Revision wird zugelassen.

 
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