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Finanzgericht Köln, 4 K 526/11

Datum:
21.11.2012
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 526/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2012:1121.4K526.11.00
 
Tenor:

Der Umsatzsteuerbescheid 2005 vom 22.09.2010 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung werden geändert und die Umsatzsteuer auf ... € herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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