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Finanzgericht Köln, 3 K 989/06

Datum:
22.05.2012
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 K 989/06
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2012:0522.3K989.06.00
 
Tenor:

Gemäß § 107 Abs. 1 FGO wird das Urteil des Senats vom 14. März 2012 auf S. 3 dahingehend berichtigt, dass es zu Beginn des zweitens Absatzes statt "Die Herren U und T..." heißen muss: "Die Herren C und D...."

 

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 
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