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Finanzgericht Köln, 12 K 1967/11

Datum:
30.08.2012
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 1967/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2012:0830.12K1967.11.00
 
Tenor:

Die Umsatzsteuer 2008 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung und Änderung des Umsatzsteuerbescheids 2008 vom 21.9.2010 auf x,xx € festgesetzt.

 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

 

Die Revision wird zugelassen.

 

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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