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Finanzgericht Köln, 10 K 2477/11

Datum:
30.05.2012
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2477/11
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2012:0530.10K2477.11.00
 
Tenor:

Die angefochtenen Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleiben­den Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer 2005 und 2006 vom 23. März bzw. 1. April 2010 werden mit der Maßgabe geändert, dass die festzustellenden Verlustvorträge unter Berücksichtigung der Tz. 2.7 des Betriebsprüfungsberichts vom 5. Mai 2009 erhöht werden. Die Neuberechnung der festzustellenden Verlustvorträge wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 
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