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Finanzgericht Köln, 9 K 286/06

Datum:
23.02.2011
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 286/06
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2011:0223.9K286.06.00
 
Rechtskraft:
I R 26/11
 
Tenor:

Die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 2000 und die hierzu ergangene Ein-spruchsentscheidung werden dergestalt abgeändert, dass die spanischen Ein-künfte aus Land- und Forstwirtschaft unter Anwendung des Progressionsvorbe-halts von der deutschen Besteuerung freigestellt werden.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 40% den Klägern und zu 60% dem Be-klagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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