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Finanzgericht Köln, 15 K 290/10

Datum:
24.03.2011
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 290/10
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2011:0324.15K290.10.00
 
Tenor:

Unter Änderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides, zuletzt geän-dert durch Bescheid vom 09.11.2009, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.01.2010 wird die Einkommensteuer 2007 nach Maßgabe der Entschei-dungsgründe dieses Urteils neu festgesetzt und die Berechnung dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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