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Finanzgericht Köln, 10 K 2381/10

Datum:
19.10.2011
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2381/10
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2011:1019.10K2381.10.00
 
Tenor:

Die Körperschaftsteueränderungsbescheide für 2005 bis 2007 vom 4.6.2010, die Änderungsbescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2005, 31.12.2006 und 31.12.2007 vom 4.6. 2010 und die Änderungsbescheide zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vom 5.6.2010 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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