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Finanzgericht Köln, 10 K 1682/08

Datum:
30.06.2011
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1682/08
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2011:0630.10K1682.08.00
 
Rechtskraft:
X R 34/11
 
Tenor:

Die Einkommensteuer(Anderungs)bescheide für 2003 bis 2005, für 2003 in Ge-stalt des Änderungsbescheids vom 01. Februar 2006, für 2004 in Gestalt des Bescheids vom 2. Dezember 2005 und für 2005 in Gestalt des Bescheids vom 22. August 2007 werden mit der Maßgabe geändert, dass zusätzlich als Sonde-rausgaben zu berücksichtigen sind für 2003 19.150,- €, für 2004 19.573,- € und für 2005 19.750,- €. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Be-klagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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