Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Köln, 10 K 3679/08

Datum:
19.05.2010
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3679/08
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2010:0519.10K3679.08.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 14.06.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.09.2008 wird dahingehend abgeändert, dass Einkünfte der Klägerin aus selbständiger Tätigkeit nicht anzusetzen sind.

Die Neuberechnung der Einkommensteuer nach Maßgabe der Gründe dieses Urteils wird dem Beklagten aufgegeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
1 2 3
4
5 6
7
8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank