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Finanzgericht Köln, 9 K 3686/07

Datum:
05.02.2009
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 3686/07
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2009:0205.9K3686.07.00
 
Tenor:

Die Erbschaftsteuerbescheide vom 20. Dezember 2007 werden geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben die Erbschaftsteuer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu berechnen und den Klägerinnen neu bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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