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Finanzgericht Köln, 8 K 1483/06

Datum:
31.03.2009
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1483/06
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2009:0331.8K1483.06.00
 
Tenor:

Der Haftungsbescheid vom 26.08.2005 wird unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 09.03.2006 insoweit geändert, dass die Haftungssumme auf 148.919,69 Euro herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 95% und der Beklagte zu 5%.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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