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Finanzgericht Köln, 1 K 1171/06

Datum:
17.02.2009
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1171/06
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2009:0217.1K1171.06.00
 
Rechtskraft:
X R 26/09
 
Tenor:

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2001 vom 12.4.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.2.2006 wird die Steuer unter Berücksichtigung des sich aus der Anerkennung der im Jahr 2002 beantragten Ansparabschreibung erge-benden Verlustrücktrags neu festgesetzt.

Die Berechnung wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

 
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