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Finanzgericht Köln, 15 K 514/07

Datum:
14.07.2009
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 K 514/07
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2009:0714.15K514.07.00
 
Tenor:

Das Verfahren wegen Gewerbesteuermessbetrag 2001 und Umsatzsteuer 2001 wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen 15 K 2266/09.

Die Kosten des abgetrennten Verfahrens werden den Klägern und dem Beklagten je zur Hälfte auferlegt.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

 
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