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Finanzgericht Köln, 7 K 5969/03

Datum:
20.02.2008
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 5969/03
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2008:0220.7K5969.03.00
 
Tenor:

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 08.10.2003 wird der Umsatz-steuerbescheid 2001 vom 28.02.2003 dergestalt abgeändert, dass die Lieferung des PKW Mercedes in Höhe von 52.600 DM umsatzsteuerfrei bleibt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches des Klägers, soweit dieser nicht zuvor Si-cherheit in derselben Höhe leistet.

 
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