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Finanzgericht Köln, 5 K 6417/04

Datum:
24.11.2008
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 6417/04
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2008:1124.5K6417.04.00
 
Rechtskraft:
BFH: X R 24/09
 
Tenor:

Unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheides vom ........2006 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom ......2004 wird dem Beklagten aufgegeben, die Einkommensteuer für 2000 unter Berücksichtigung weiterer Sonderausgaben von 776,00 DM neu zu berechnen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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