Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Köln, 4 K 3363/07

Datum:
13.08.2008
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3363/07
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2008:0813.4K3363.07.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 25.07.2007 wird dergestalt geändert, dass die Abfindung in vollem Umfang aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer herausgenommen und i. H. v. 2.383 € (1/5 von 11.910 €) gemäß § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird. Die Einspruchsentscheidung vom 30.08.2007 wird aufgehoben. Die Berechnung der Einkommensteuer 2005 wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank