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Finanzgericht Köln, 10 K 1228/07

Datum:
23.10.2008
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1228/07
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2008:1023.10K1228.07.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 14. Juli 2006 und der Einspruchsentscheidung vom 14. März 2007 verpflichtet, das Kindergeld für T für die Monate Juli 2004 bis März 2007 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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