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Finanzgericht Köln, 5 K 6275/03

Datum:
02.05.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 6275/03
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:0502.5K6275.03.00
 
Tenor:

Der Grunderwerbsteuerbescheid vom ......2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom .......2003 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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