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Finanzgericht Köln, 4 K 2038/05

Datum:
25.04.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2038/05
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:0425.4K2038.05.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid 1997 vom .......1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom .......2005 wird geändert und die Einkommensteuer auf DM 8.355,00 (4.271,84 €) festgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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