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Finanzgericht Köln, 10 V 4341/06

Datum:
17.01.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 V 4341/06
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:0117.10V4341.06.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 5. Oktober 2006 wird in Höhe von 145.000 EUR von der Vollziehung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens haben der Antragsgegner zu 9/10 und der Antragsteller zu 1/10 zu tragen.

Der Beschluss ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Antragstellers abwenden, soweit nicht der Antragsteller zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Beschwerde zum BFH wird zugelassen.

 
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