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Finanzgericht Köln, 10 K 6473/03

Datum:
09.05.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 6473/03
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:0509.10K6473.03.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 27. Okto-ber 2003 und der Einspruchsentscheidung vom 21. November 2003 verpflich-tet, das Kindergeld für die Kinder L, S und A in gesetzlicher Höhe für die Mo-nate von Oktober 2003 bis Dezember 2004 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläu-fig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leis-tet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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