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Finanzgericht Köln, 10 K 5858/98

Datum:
14.12.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 K 5858/98
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:1214.10K5858.98.00
 
Tenor:

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 23% und dem Beklagten zu 77% auferlegt.

Der Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.

 
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