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Finanzgericht Köln, 10 K 4248/05

Datum:
10.05.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 4248/05
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:0510.10K4248.05.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 10.8.2005 und der Einspruchsentscheidung vom 4.10.2005 verpflichtet, der Klägerin Kindergeld in der gesetzlichen Höhe für die Kinder M, E und Y von Januar 2001 bis einschließlich Dezember 2004 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahren werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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