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Finanzgericht Köln, 10 K 3821/03

Datum:
19.01.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3821/03
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:0119.10K3821.03.00
 
Tenor:

Der Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkom-mensteuer auf den 31. Dezember 1990 vom 27. Juli 2001 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23. September 1994 dahin geändert, dass der sich auf den 31. Dezember 1990 ergebende verbleibende Verlustabzug wie folgt erhöht wird:

a) AfA für die Gaststätteneinrichtung in Höhe von jährlich 5.330 DM für die

Jahre 1985 bis 1990

b) Berücksichtigung der inzwischen unstreitig anzuerkennenden Differenz zur

degressiven AfA auf das Objekt H-Straße in Höhe von 19.528 DM

c) Berücksichtigung von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand in Höhe von

25.000 DM und zusätzlich der jährlichen AfA von 2,5% für das Gebäude

seit 1983 nach Maßgabe der sich aus den Entscheidungsgründen ergeben

AfA-Bemessungsgrundlage

d) Zinsaufwendungen i. H. von 13.470 DM (1987) und 17.873 DM (1988)

e) Abbuchungen auf dem Abwicklungskonto in Höhe von 12.232 DM

und zwar in der Weise, dass die Position a) und b) bei den Vermietungseinkünften berücksichtigt werden und die Positionen c) bis e) zu 75,22% bei den Vermietungs-einkünften und zu 24,78% bei den gewerblichen Einkünften der Klägerin, soweit sie in der bisherigen Verlustfeststellung noch nicht berücksichtigt sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung des sich danach ergebenden auf den 31. Dezember 1990 festzu-stellenden Verlustabzugs wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu 40% und die Klägerin zu 60% zu tra-gen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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