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Finanzgericht Köln, 10 K 3447/06

Datum:
22.02.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3447/06
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:0222.10K3447.06.00
 
Tenor:

Die Einkommensteuer 2004 wird unter Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 16. Mai 2006 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 25. Juli 2006 mit der Maßgabe herabgesetzt, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Tätigkeit weitere 468,35 € als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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