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Finanzgericht Köln, 10 K 2137/04

Datum:
09.05.2007
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2137/04
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2007:0509.10K2137.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 17.02. 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 08.04.2004 verpflichtet, für die Kinder L und V für die Monate November 1999 bis Dezember 2004 und für das Kind A für die Monate August 2002 bis De-zember 2004 Kindergeld zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö-he des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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