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Finanzgericht Köln, 5 K 3906/05

Datum:
20.06.2006
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3906/05
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2006:0620.5K3906.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens bis zum Erlass des Änderungsbescheides am 19.05.2006 werden dem Beklagten zu 7% auferlegt, im Übrigen tragen die Kläger die Kosten.

Die Kostenentscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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