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Finanzgericht Köln, 15 K 444/05

Datum:
31.08.2006
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 444/05
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2006:0831.15K444.05.00
 
Tenor:

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 6.1.2005 und Abänderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungs-grundlagen 2002 werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 4.175.100 € gemin-dert und die Einkünfte auf 77.651 € festgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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