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Finanzgericht Köln, 9 K 6117/01

Datum:
30.06.2005
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 6117/01
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2005:0630.9K6117.01.00
 
Tenor:

Unter Aufhebung der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom ........ 2001 wird der Einkommensteuerbescheid für 1998 vom ......... 2001 geändert, indem der anteilige Freibetrag nach § 14a Abs. 5 und 6 EStG in Höhe von 27.000 DM berücksichtigt wird.

Die weitere Berechnung wird dem Beklagten übertragen, der den Klägern das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen und nach Rechtskraft des Gerichtsbescheids den Einkommensteuerbescheid für 1998 mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben hat.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 
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