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Finanzgericht Köln, 10 K 999/01

Datum:
10.03.2005
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 999/01
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2005:0310.10K999.01.00
 
Tenor:

Der Einkommensteueränderungsbescheid vom 29.1.2001 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 2.2.2001 mit der Maßgabe geändert, dass die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit um DM gemindert werden. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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