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Finanzgericht Köln, 10 K 7519/00

Datum:
13.10.2005
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 7519/00
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2005:1013.10K7519.00.00
 
Tenor:

Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 0000 bis 0000 vom 00.00.0000 und die Einspruchsentscheidung vom 00.00.0000 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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