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Finanzgericht Köln, 10 K 1294/02

Datum:
03.11.2005
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1294/02
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2005:1103.10K1294.02.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, das sowohl die Vermittlungsleistungen der Klägerin als auch die für den Leistungserfolg notwendigen Selektionsleistungen erst ausgeführt sind, wenn die jeweiligen aufbereiteten Datensätze an den jeweiligen "Lettershop" weitergeleitet sind.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

 
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