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Finanzgericht Köln, 15 K 802/03

Datum:
03.06.2004
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 802/03
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2004:0603.15K802.03.00
 
Tenor:

Der Lohnsteuer-Anmeldungsbescheid vom 9.8.2002 in Form der LSt-Anmeldung für den Monat Juli 2002 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 7.2.2003 wird um 1.000 Euro (Zeile 28: Pauschalsteuer für die Abschlagszahlung auf das Sanie-rungsgeld) herabgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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