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Finanzgericht Köln, 13 K 6366/01

Datum:
17.02.2004
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 K 6366/01
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2004:0217.13K6366.01.00
 
Tenor:

Die Rechtswidrigkeit der Anordnung über die Erweiterung des Prüfungszeitraums vom ... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... wird festgestellt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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