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Finanzgericht Köln, 10 K 6639/03

Datum:
14.10.2004
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 6639/03
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2004:1014.10K6639.03.00
 
Tenor:

Unter Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1997 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 14.11.2003 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 17.11.2003 werden für die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von ./. .. EUR (... DM) festgestellt. Die Einkünfte werden auf die Gesellschafter wie folgt verteilt:

...

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsan-spruchs der Klägerin abwenden, soweit die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in dersel-ben Höhe leistet.

 
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