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Finanzgericht Köln, 13 K 4177/03

Datum:
09.12.2003
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4177/03
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2003:1209.13K4177.03.00
 
Tenor:

Die Haftungsbescheide vom 26.02.03 in der Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 26.06.03 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten der Verfahren. Das Urteil ist wegen der Kotenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, wobei der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden kann, so weit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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