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Finanzgericht Köln, 10 K 2759/99

Datum:
09.10.2003
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2759/99
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2003:1009.10K2759.99.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid vom 1997 vom 09.12.1998, zuletzt geändert am 04.04.2000, wird dahin geändert, dass der gewerbliche Verlust aus der Veräußerung des GmbH-Anteils um 22.638 DM erhöht wird. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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