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Finanzgericht Düsseldorf, 4 K 773/25 VE

Datum:
27.01.2026
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4.Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 K 773/25 VE
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2026:0127.4K773.25VE.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 UAbs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:

Ist Art. 2 Abs. 3 UAbs. 3 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom so auszulegen, dass hierunter auch Trockenruß mit einem Anteil von 0,098 % Kohlenwasserstoff fällt, der zum Verbrauch zu Heizzwecken bestimmt ist und verwendet wird?

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 
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