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Finanzgericht Düsseldorf, 14 K 1640/24 F

Datum:
13.07.2026
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 1640/24 F
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2026:0713.14K1640.24F.00
 
Tenor:

Der Bescheid für 2021 vom 22.12.2023 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, geändert durch Bescheid vom 05.06.2024, sowie die Einspruchsentscheidung vom 05.08.2024 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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