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Finanzgericht Düsseldorf, 11 K 21/24 Gr

Datum:
25.06.2026
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 21/24 Gr
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2026:0625.11K21.24GR.00
 
Tenor:

Der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 vom 25.04.2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.12.2023 wird dahingehend geändert, dass auf der Grundlage eines Bodenwerts in Höhe von 195.487,50 € der Grundbesitzwert für Zwecke der Grundsteuer auf 348.800 € festgestellt wird.

Der Kläger trägt bis zur Einschränkung des Klagebegehrens in der mündlichen Verhandlung am 25.06.2026 die Kosten zu 20%, der Beklagte zu 80%; ab diesem Zeitpunkt trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens allein.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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