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Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 48/25 E, G

Datum:
31.03.2026
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 48/25 E, G
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2026:0331.10K48.25E.G.00
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2021 vom 10. Februar 2023 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Dezember 2024 wird dahin abgeändert, dass die Einkommensteuer auf den Betrag festgesetzt wird, der sich ohne Ansatz von Einkünften aus Gewerbebetrieb und unter Ansatz von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von ... Euro sowie sonstiger Einkünfte i. S. von § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von ... Euro ergibt. Die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Bescheid über den Gewerbesteuer-Messbetrag für 2021 vom 10. Februar 2023 wird aufgehoben.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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